Rundbrief Kommunikationsnetzwerk Ganztag vom 11.5.2009
von norbert am 12. Mai 2009Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
in verschiedenen Bereichen des Ganztags hat es aktuelle Änderungen gegeben, die wir Ihnen und Euch mit diesem Rundbrief vorstellen möchten.
Änderungen an den Erlassen zur Ganztagsoffensive Sek. I
Ende April hat das Schulministerium Änderungen an den Erlassen der Ganztagsoffensive für die Sek. I bekannt gegeben. In absehbarer Zeit werden die komplett “runderneuerten” Erlasse auch im Bildungsportal des Schulministeriums veröffentlicht und wir werden Sie dann auch in unserem Internetauftritt online stellen.
Im wesentlichen sind es drei Änderungen, die zum Schuljahr 2009/2010 in gebundenen Ganztagsschulen in Kraft treten:
• Die Stellenzuschläge eröffnen gebundenen Ganztagsschulen aller Schulformen Spielräume für einen für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtenden Teil von mindestens drei Tagen á 7 Zeitstunden sowie darüber hinaus gehende Angebote zur freiwilligen Teilnahme, beispielweise nach 15 Uhr oder an einem vierten oder fünften Tag.
• Gebundene Ganztagsschulen aller Schulformen erhalten zukünftig nach dem Verfahren von “Geld oder Stelle” die Möglichkeit, einen Teil ihrer Lehrerstellenzuschläge zu kapitalisieren und damit in deutliche höherem Umfang als bisher die Mitwirkung außerschulischer Partner zu gewährleisten.
• Das Verfahren zur Mitwirkung außerschulischen Personals im erweiterten Ganztagsbetrieb von Haupt- und Förderschulen wird an das Verfahren von “Geld oder Stelle” angepasst.
Für die Verwaltung der kapitalisierten Mittel ist – wie bei der OGS im Primarbereich – der Schulträger verantwortlich; diese Aufgabe kann jedoch auch an einen im Einvernehmen mit der Schule beauftragten Träger delegiert werden. Trägerschaften sind also auch an gebundenen Ganztagsschulen möglich, ebenso wie an Halbtagsschulen mit dem Programm “Geld oder Stelle”.
Entsprechende Anträge auf Mittel aus den Programmen “Geld oder Stelle” und “Gebundener Ganztag” müssen nach Inkrafttreten der geänderten Erlasse für das nächste Schuljahr einmalig bereits bis zum 31. Mai 2009 gestellt werden. Danach wird es eine einheitliche Antragsfrist zum 30. Dezember für das im folgenden Kalenderjahr beginnende Schuljahr geben, was bedeutet, dass es für die Schulen in 2009 zwei Antragstermine gibt.
Einen Überblick über die Änderungen und Einzelheiten geben die angehängten Dokumente des Schulministeriums.
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Umsatzsteuerrechtliche Bewertung von Ganztagsangeboten in der Schule
Das Schulministerium hat gemeinsam mit dem Finanzministerium NRW eine Klärung herbeigeführt, was die umsatzsteuerrechtliche Bewertung von Ganztagsangeboten in der Schule angeht. Die Änderungen sind bereits zum 1. Januar 2008 in Kraft getreten und liegen uns nun schriftlich in Form von Schreiben des MSW und des BMF sowie der aktuellen Fassung der maßgeblichen Paragrafen des Umsatzsteuergesetzes vor. Die neue Rechtslage bietet mehr Sicherheit auch für Sportorganisationen, die sich mit Angeboten an der Gestaltung des Ganztags – sei es im Primarbereich oder in der Sek. I – beteiligen.
Demnach muss die Umsatzsteuerfreiheit nun nicht mehr mit dem örtlichen Finanzamt geklärt werden. Stattdessen sind Ganztagsangebote im Rahmen gebundener Ganztagsschulen, Übermittagbetreuung und anderen schulischen Ganztags- und Betreuungsangeboten grundsätzlich umsatzsteuerfrei, sofern sie
• durch einen anerkannten freien oder öffentlichen Träger der freien Jugendhilfe erbracht werden und/oder
• durch einen Dritten erbracht werden und unmittelbar durch die Kommune als öffentlichem Träger der freien Jugendhilfe oder einem Träger der freien Jugendhilfe vergütet werden.
Wenn das Angebot nicht durch eine Sportjugend bzw. die Jugendabteilung eines Sportvereins durchgeführt wird, ist also der Geldfluss entscheidend für die Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht. Nicht umsatzsteuerbefreit sind Angebote, die von Einrichtungen oder Personen durchgeführt werden, die ihre Mittel weder von einer Kommune noch von einem anerkannten Träger der freien Jugendhilfe erhalten. Dies trifft i. d. R. ausschließlich dann zu, wenn Fördervereine von Schulen die Trägerschaft der Ganztagsangebote übernommen haben, die bisher (noch) nicht als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt sind. Solche Träger sollten sich beim zuständigen Jugendamt als Träger der freien Jugendhilfe anerkennen lassen, was in der Regel unproblematisch sein dürfte.
Wichtig für die Gesamtträger unter Ihnen und Euch:
Die Umsatzbesteuerung vom Mensa- bzw. Kantinenbetrieb ist davon unberührt und wird getrennt vom gemeinnützigen bzw. ideellen pädagogischen Ganztagsbetrieb beurteilt. Die Regelungen zu diesem Aspekt des Ganztagsangebots sind in einem Schreiben des MSW detailliert aufgeführt.
Zum Nachlesen haben wir den gesamten Text des Schulministeriums angehängt. Auf Nachfrage können wir auch das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen sowie den entsprechenden Auszug des Umsatzsteuergesetzes zur Verfügung stellen.
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Veranstaltung zur Übermittagbetreuung in Schulen der Sekundarstufe I
Die Gestaltung der Mittagsfreizeit in der gebundenen Ganztagsschule oder in der Pädagogischen Übermittagbetreuung betrifft alle Schulen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht. Die Serviceagentur “Ganztägig lernen in NRW” bietet hierzu eine Veranstaltung an, die allen Schulen, Trägern und weiteren Interessierten die Möglichkeit bietet, sich über Gestaltungsmöglichkeiten zu informieren und sich zu dem Thema auszutauschen. Die Veranstaltung findet an zwei aufeinander folgenden Tagen und zwei Standorten statt: am 25. Mai in Münster und am 26. Mai in Duisburg, jeweils von 14 bis 18 Uhr. Ausschreibungstext und Veranstaltungsflyer sind zu finden unter www.ganztag-nrw.de.
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Initiative “Fit durch die Schule”
Die nachfolgende Information betrifft ausschließlich das Rheinland:
Die Initiative des Ministeriums für Schule und Weiterbildung und der AOK Rheinland/Hamburg “Fit durch die Schule” startet am 1. April und endet am 10 Juni. Im Rahmen der Initiative können sich alle weiterführenden Schulen der Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf für eine finanzielle Förderung bewerben. Vielversprechende Ideen werden über einen Zeitraum von zwei Schuljahren mit bis zu 5.000 Euro gefördert. Die Kooperation Schule – Sportverein ist dabei ein wesentlicher Punkt. Weitere Hinweise für interessierte Schulen: www.schulsport-nrw.de. Hier gibt es Informationen zur Ausschreibung sowie die Teilnahmevoraussetzungen und das Bewerbungsformular als PDF-Dokumente.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Susanne Ackermann
Referentin
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Referat 6 – Sportjugend
LandesSportBund NRW / Sportjugend NRW
Friedrich-Alfred-Str. 25
47055 Duisburg
Tel.: 0203 7381-954
Fax: 0203 7381-895
E-Mail: Susanne.Ackermann@lsb-nrw.de
Internet: www.wir-im-sport.de