Konjunkturpaket II – Nutzbarkeit von Maßnahmen in Ganztagsschulen und pädagogischer Übermittagbetreuung
von Susanne Ackermann am 07. Juli 2009Die Nutzbarkeit des Konjunkturpakets II wurde erweitert: Inzwischen wurde an Art. 104 b GG folgender Satz angehängt. “Abweichend von Satz 1 kann der Bund im Fall von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, auch ohne Gesetzgebungsbefugnisse Finanzhilfen gewähren.” Die Ergänzung gilt nur für außergewöhnliche Situationen. Der Bund und das Land haben eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts festgestellt. Damit sind nun in den Förderbereichen “Schulinfrastruktur”, “Hochschulen”, und “kommunale oder gemeinnützige Einrichtungen der Weiterbildung” auch Maßnahmen zulässig, die keine energetische Sanierung realisieren. Nähere Informationen hierzu gibt es in Kürze auf der aktualisierten diesbezüglichen FAQ-Liste: http://im.nrw.de/bue/364.htm#